Erscheinung:24.09.2025 | Thema Bilanzkontrolle Gerresheimer AG: Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024
Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 18. September 2025 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 der Gerresheimer AG (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. September 2025 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 der Gerresheimer AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.
Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass für einige Verträge mit Kunden über die Lieferung von Gütern entgegen IFRS 15.31 ein Umsatz erfasst wurde, ohne dass die Verfügungsgewalt über das zu liefernde Gut auf den Kunden übergegangen war. Dadurch könnten die Umsatzerlöse und die Forderungen im Konzernabschluss zum 30. November 2024 zu hoch ausgewiesen sein. Die Umsatzkosten könnten aus dem gleichen Grund zu hoch und die Vorräte zu niedrig angesetzt sein. Da Umsatzerlöse und Umsatzkosten schließlich sowohl in die Adjusted EBITDA als auch in die Adjusted EPS eingehen, könnten auch diese in unzutreffender Höhe ausgewiesen sein.