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Erscheinung:23.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz GS Force: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. Portfolio Lerngruppe, E1 Porftolio Lerngruppe, Wertinvestitionskreis VIP-E05, VIP-Gruppe und VIP-A11 Vermögenswachstumsplan), die von der GS Force betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die GS Force App Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit den von der BaFin beaufsichtigten Goldman Sachs Bank Europe SE und Goldman Sachs International Bank Zweigniederlassung Frankfurt verbunden.

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die er­forderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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