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Erscheinung:26.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Immediate Connect: BaFin warnt vor weiteren Websites

Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten von Immediate Connect. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot von Immediate Connect ist aktuell über folgende Domains abrufbar:

Immediateconnect(.)com,
altenweerth(.)com
zboncakd(.)com und
proinvesttment(.)com.

Die BaFin hat bereits am 15.01.2024 und 02.04.2024 vor Immediate Connect und dem Betrieb der Websites immediateconnect.ai, immediateconnect.live und immediateconnect.app gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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