Datum: 22.09.2020Kann ich auch einen Rechtsanwalt beauftragen?
Ja, jedoch ist es nicht erforderlich, für das Schlichtungsverfahren einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sie können sich durch Dritte, also auch einen Rechtsanwalt, vertreten lassen, wenn Sie dies wünschen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann aber den Rechtsanwalt aus eigener Tasche bezahlen müssen.