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Datum: 22.01.2025Gibt es, wenn eine Überwachung des Dienstleisters vorliegt, Erleichterungen für die Prüfung des Dienstleisters durch das Finanzunternehmen?

Die Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister durch die Aufsichtsbehörden hat Risiken für den gesamten Finanzmarkt im Blick, wohingegen der Fokus der Prüfungen des einzelnen Finanzunternehmens auf dem eigenen Unternehmen liegt. Daher entbindet die Prüfung des kritischen IKT-Drittdienstleisters durch die Aufsicht die Finanzunternehmen nicht davon, selbst Prüfungen durchzuführen, sofern es diese nach den regulatorischen Anforderungen notwendig sind. Dabei können sie jedoch Anhaltspunkte aus den Mitteilungen der Aufsicht über ausgesprochene oder nicht-umgesetzte Empfehlungen entnehmen. Sofern sich nach Beginn der Überwachung Synergiemöglichkeiten zeigen, ist die BaFin bestrebt, diese auch im Interesse des Finanzmarktes zu nutzen.

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