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Erscheinung:11.04.2025 | Thema Bilanzkontrolle aap Implantate AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023

Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 3. April 2025 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der aap Implantate AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 3. April 2025 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der aap Implantate AG, Berlin, gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.

Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

1) die Inventur des Vorratsvermögens Mängel aufwies und deshalb das Vorratsvermögen, der Materialaufwand und die Umsatzerlöse möglicherweise in falscher Höhe ausgewiesen sind;

2) wegen einer geänderten Zuordnung und Umgliederung die Vorräte und die Abschreibungen eventuell zu niedrig und das Anlagevermögen eventuell zu hoch ausgewiesen sind;

3) entweder die im Konzernanhang für die latenten Steuern angegebenen Werte oder die in der Bilanz als Aktive latente Steuern und Passive latente Steuern sowie die in der Konzerngesamtergebnisrechnung als Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesenen Beträge unzutreffend sind;

4) entgegen den Ausführungen im Konzernabschluss Segmente bestanden und die Berichterstattung über diese Segmente fehlt;

5) im Konzernanhang Angaben über Wertminderungen des Vorratsvermögens fehlen und die Höhe eines verbleibenden genehmigten Kapitals, die Summe vertraglich fixierter Tilgungs- und Zinszahlungen für bestimmte Fälligkeitszeiträume und der Zeitpunkt einer durchgeführten Grundkapitalerhöhung fehlerhaft angegeben sind.

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