Datum: 30.04.20219. Die Artikel 30 ff. der Richtlinie (EU) 2019/2034 (Investment Firm Directive) IFD bzw. § 46 WpIG verweisen zum Thema Vergütung auf eine nationale Verordnung. Ist damit die bestehende Institutsvergütungsverordnung gemeint, die eventuell überarbeitet wird, oder wird es für Wertpapierinstitute eine eigenständige Verordnung geben?
Die Institutsvergütungsverordnung wird für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute nicht mehr gelten. Entsprechend der Verordnungsermächtigung in § 46 Absatz 3 WpIG wird eine Wertpapierinstitute-Vergütungsverordnung erlassen.
Für Große Wertpapierinstitute wird die Institutsvergütungsverordnung jedoch weiterhin anwendbar sein.