Erscheinung:01.07.2021, Stand:geändert am 19.06.2024Muss ich meine Auslandsreise-Krankenversicherung informieren, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?
Das hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. In der Regel können Sie ambulante Behandlungen ohne Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen vornehmen lassen. Manche Versicherungsunternehmen legen dagegen fest, dass sich Versicherte auch vor kleinen Behandlungen melden müssen oder nur zu bestimmten Vertragsärzten gehen dürfen. Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt beim Versicherungsunternehmen.
Benötigen Sie eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen aufnehmen. Manche Versicherungen haben spezielle Verträge mit lokalen Krankenhäusern und bieten eine direkte Abrechnung mit diesen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sollten Sie eine Rechnung beim Arzt oder im Krankenhaus sofort bezahlen müssen, sollten Sie Zugriff auf ausreichend Geld haben. Anschließend reichen Sie die Rechnungen beim Versicherungsunternehmen ein und erhalten dann eine Erstattung.