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Datum: 13.02.2020Wann erhalte ich die Entgeltaufstellung?

Anders als die Entgeltinformation ist die Entgeltaufstellung auf tatsächlich bereits angefallene Entgelte begrenzt. Sie ist daher - anders als eine Entgeltinformation - auch nicht vorvertraglich bzw. gänzlich außerhalb bestehender Zahlungsdiensterahmenverträge geschuldet, sondern muss zeitlich wiederkehrend innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse bzw. bei deren Beendigung zur Verfügung gestellt werden.

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