Erscheinung:25.05.2011, Stand:geändert am 30.08.2012 Wie ist die Konvention der BaFin-ID?
Die BaFin-ID der Mitarbeiter besitzt ein achtstelliges numerisches Format arabischer Zahlzeichen. Hierbei handelt es sich um die in § 9 Abs. 2 Nr. 1 WpHGMaAnzV als alpha-numerisch bezeichnete Kennnummer, auch wenn die BaFin-ID keine Buchstaben enthält, sondern ausschließlich numerisch ist. Die erste Stelle wird mit der Ziffer Acht (8) vergeben.