Datum: 01.09.2022Wie sind Kryptowerte legal definiert?
Nach § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG werden Kryptowerte definiert als:
- digitale Darstellungen eines Wertes, der
- von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und
- nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber
von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer
- Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als
- Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder
- Anlagezwecken dient und der
- auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.