Datum: 01.09.2022Welche Erlaubnisse werden für Digitales Banking, Neo-Banken und Direktbanken
benötigt?
Wer in Deutschland beabsichtigt, bestimmte Dienstleistungen des Bankwesens zu erbringen, benötigt hierfür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht, unabhängig von der eingesetzten Technologie zur Erbringung der Dienstleistungen. Je nach Art und Umfang des Geschäftsmodells wird zwischen einer sogenannten 'Vollbanklizenz' oder einer sogenannten 'Teilbanklizenz' unterschieden. Eine Vollbanklizenz gestattet das Erbringen aller wesentlichen Bankgeschäfte. Banken mit einer Vollbanklizenz sind regelmäßig als Universalbanken tätig. Dahingegen ermöglicht eine Teillizensierung nur die Vornahme einzelner oder nur eines speziellen Bankgeschäftes. Banken, die nur einzelne oder ein einziges spezifisches Bankgeschäft erbringen, werden auch als 'Spezialbanken' bezeichnet.
Während Banken ihre Dienstleistungen üblicherweise direkt gegenüber ihren Kunden anbieten, erfolgt dies beim White Labeling zumindest teilweise über zwischengeschaltete Dritte. Solche Dritte können etwa eine Neo-Bank oder eine Challenger-Bank sein, die Dienstleistungen der Bank unter eigener Marke anbieten. Diese Dritten benötigen in diesem Fall keine eigene Erlaubnis der Finanzaufsicht, da sie selbst keine Dienstleistungen des Bankwesens erbringen.