Datum: 01.09.2022Wie kann ich Kontakt mit der BaFin aufnehmen, wenn ich das Kryptoverwahrgeschäft betreiben möchte?
Für das Kryptoverwahrgeschäft hat die BaFin eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet. Unternehmen, die einen Erlaubnisantrag erwägen, können sich frühzeitig an die BaFin oder die jeweils örtlich zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank wenden. Die zentrale Kontaktstelle der BaFin ist wie folgt zu erreichen:
Kontakt:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ZK 4 - Kryptoverwahrgeschäft
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur gesicherten Kommunikation per E-Mail mit der BaFin.