Datum: 01.09.2022Welche geldwäscherechtlichen Pflichten müssen Kryptoverwahrer beachten?
Die Hinweise zu geldwäscherechtlichen Pflichten bieten einen Überblick darüber, welche geldwäscherechtlichen Pflichten die Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, als Neu-Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) einzuhalten haben. Darüber hinaus haben Verpflichtete, welche Transfers von Kryptowerten durchführen, nach den Vorschriften der Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Übermittlung von Namen, Adresse und Walletadresse des Auftraggebers durch dessen Kryptowertedienstleister und die Überprüfung dieser Daten durch den Kryptowertedienstleister des Begünstigten, entsprechend den Vorschriften der EU-Geldtransferverordnung. Diese Pflichten können, unter bestimmten Umständen, auf entsprechende Anzeige hin ausgesetzt werden.