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Erscheinung:23.04.2025 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur FCR Immobilien AG: Prüfungsergebnis für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Bekanntmachung nach § 109 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Am 12. Juli 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anlassprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG alte Fassung bekannt gemacht.

Das Prüfungsergebnis liegt nunmehr vor. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.

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