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Erscheinung:27.09.2021, Stand:geändert am 17.06.2024Kann ich in der privaten Krankenversicherung der Überführung in den Notlagentarif widersprechen?

Nein. Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer mit der Überführung einverstanden ist oder nicht. Das Ruhen und somit die Umstellung in den Notlagentarif tritt kraft Gesetzes ein. Ausnahmsweise tritt das Ruhen des Vertrags jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist, also Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe bezieht. Die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Versicherungsnehmers vom zuständigen Träger zu bescheinigen.

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