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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 27.12.2022Für Beamte: Die Beihilfe hat ihren Anteil der Kosten übernommen. Darf der private Krankenversicherer die Übernahme der restlichen Kosten verweigern?

Das ist möglich. Beide Verfahren sind völlig getrennt. Weder die Beihilfestelle kann den Versicherer binden, noch ist das andersherum möglich. Der Versicherer hat ein eigenes Prüfungsrecht. Maßgeblich sind der abgeschlossene Tarif und die Tarifbedingungen. Sofern der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass die Kostenübernahme medizinisch nicht notwendig oder vertraglich nicht vorgesehen ist, kann er die Übernahme der Kosten verweigern.

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