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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 14.06.2024Wann wird die Versicherungsleistung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällig?

Der Versicherer muss zahlen, sobald alle Unterlagen vorgelegt und geprüft wurden. Dabei ist dem Versicherer eine gewisse Bearbeitungszeit für seine Prüfung einzuräumen. Welche Prüfungsdauer angemessen ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab. Im Zweifel kann das nur ein Gericht klären.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist insbesondere der vereinbarte Prognosezeitraum, also der voraussichtliche Zeitraum der Berufsunfähigkeit. Die Prognosedauer kann zwischen drei Monaten und drei Jahren betragen. Je länger der vereinbarte Prognosezeitraum ist, desto schwieriger ist es für den behandelnden Arzt, die für die Versicherungsleistung erforderliche Berufsunfähigkeit als voraussichtlich gegeben zu attestieren.

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